Ab dem 1. September 2024 wird der Kreis der mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitte für Fahrzeuge über 3,5 t erweitert.
Die Regierungsverordnung Nr. 196/2024 (VII. 8.) über die Änderung der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren wurde im Ungarischen Gesetzblatt veröffentlicht.
Die Fahrzeugtypen M2 und M3 können im Kalkulator für die Planung eingestellt werden.
Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen können ordnungsgemäß als Busse im elektronischen Mautsystem HU-GO registriert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Daten von bereits registrierten Bussen ebenfalls geändert werden müssen!
Die Verhandlungen über die Einstufung der Autobusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t in das E-Maut-System werden fortgesetzt. Ab dem 1. Februar 2024 wird die Maut für die Straßenbenutzung weiterhin durch den Kauf einer elektronischen Vignette und nicht proportional zur zurückgelegten Wegstrecke bezahlt.