Der individuelle Datenlieferungsvertrag zwischen der GPSPlus Kft. und unserer Gesellschaft, der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG, erlischt am 2. Dezember 2023. Ab dem 3. Dezember endet die Funktion der GPSPlus Kft. als Meldepartner. Ab diesem Tag wird unsere Gesellschaft keine Datenlieferungen zur Meldung von Mautgebühren mehr über die GPSPlus Kft. annehmen.
Gemäß Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen wird die Gebühr im Falle eines Anstiegs des vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes für den Monat Juli des Jahres vor dem betreffenden Jahr mit Wirkung vom 1. Oktober des betreffenden Jahres entsprechend dem Anstieg angepasst.
Der individuell Vertrag der Datenleistung hat zwischen die e-ets Hungária Kft. und unsere Gesellschaft, Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs AG. aufgehoben. Hiermit die Funktion als Auditierte Mautmanager der e-ets Hungária Kft. hat auch geendet. Unsere Gesellschaft nimmt Datenleistung verbunden mit der Straßennutzung von der e-ets Hungária Kft. nicht mehr auf.
Die Verordnung des Technologie- und Industrieministers Nr. 19/2022. (IX. 19.) TIM über die Änderung einzelner ministerieller Verordnungen im Zusammenhang mit der Mautzahlung änderte die Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) NFM über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen. Im Sinne dessen ändert sich die Höhe der Maut ab 15. Oktober 2022.
Die Verordnung Nr. 61/2021 (XII. 22.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie hat die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen modifiziert.