Was ist ein Boardgerät?

Das Boardgerät ist ein von den Logistikdienstleistern bereits früher in die Fahrzeuge montiertes oder neulich vom Benutzer gekauftes Gerät für Verfolgung nach GPS-Basis. Das Gerät ist für die Verfolgung der vom Fahrzeug hinterlegten Route und zu deren Weiterleitung der Information an den Logistikdienstleister geeignet.

Das Boardgerät kann wie folgt ausgebaut werden:

  • integrierbar (das Gerät kann beim ausgewählten Dienstleister gekauft und mit Hilfe von Fachleuten eingebaut werden)
  • montierbar (das Gerät kann eigenhändig in 10 Minuten in welches Fahrzeug auch immer montiert werden und von einer 12 V-Steckdose/ einem Zigarettenanzünder betrieben werden).

Wenn Sie die gebührenpflichtigen Straßenabschnitte häufig in Anspruch nehmen, dann empfehlen wir die Erklärung der Fahrstrecke durch ein Boardgerät. Dazu sichern die mit der Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs Aktiengesellschaft (NÚSZ Zrt.) im Vertragsverhältnis stehenden Unternehmen für Fuhrparkmanagement (sog. Mautmanager)Boardgeräte.

Wenn Sie bereits über Boardgerät verfügen,

schauen Sie sich die Liste der Mautmanagers an oder informieren Sie sich persönlich bei Ihrem eigenen Dienstleister für Fuhrparkmanagement Falls Ihr Dienstleister für Fuhrparkmanagement mit der Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs Aktiengesellschaft (NÚSZ Zrt.) im Vertragsverhältnis steht, er ist also auf der Liste zu finden, können Sie Ihr Boardgerät im System registrieren.

Wenn Sie noch über kein Boardgerät verfügen oder einen Vertrag mit einem Dienstleister für Fuhrparkmanagement haben, der nicht auf der Liste angeführt ist,

dann können Sie das für die Erklärung der Fahrstrecke geeignete Boardgerät an den zugelassenen Verkaufsstellen und bei den mit dem Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs Aktiengesellschaft (NÚSZ Zrt.) im Vertragsverhältnis stehenden Dienstleistern für Fuhrparkmanagement erwerben. Ein für die Erklärung der Fahrstrecke geeignetes Boardgerät können die Dienstleister für Fuhrparkmanagement sichern, die mit der NÚSZ Zrt. einen Vertrag über die Zusammenarbeit für die Erklärung der Fahrstrecke abgeschlossen haben.

Die Abdeckung, Blockierung der Boardgeräte welcher Art auch immer gilt als Gesetzverletzung und zieht automatisch Geldstrafe nach sich.