Änderungen im E-Maut-System ab 1. Oktober

Gemäß Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen wird die Gebühr im Falle eines Anstiegs des vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes für den Monat Juli des Jahres vor dem betreffenden Jahr mit Wirkung vom 1. Oktober des betreffenden Jahres entsprechend dem Anstieg angepasst.

Die im E-Gebühr-System angewandten Bruttogebühren, die ab 1. Oktober 2023 gelten und inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen sind, ergeben sich wie folgt:

Kategorie

Kategorie J2

Kategorie J3

Kategorie J4

Straßenkategorie

Schnellstraße

[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Schnellstraße
[HUF/km]

Hauptstraße
[HUF/km]

Umweltschutzklasse

A

72,2

30,69

101,28

53,18

156,8

97,79

B

84,94

36,11

119,15

62,56

184,47

115,05

C

97,68

41,53

137,02

71,94

221,36

138,06