Die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMgD AG) hat diese aktuelle Zusammenfassung mit Informationen zur Mautzahlung zusammengestellt, damit wir nicht nur eine Infektion, sondern auch Gerüchte vermeiden können.
Der Minister für Innovation und Technologie änderte in seiner Verordnung Nr. 8/2020 (II. 28.) ITM die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen. Die neue Regelung tritt am 15. März 2020 in Kraft.
Aufgrund der im Amtsblatt „Magyar Közlöny“ am 19. Dezember 2019 veröffentlichten Verordnung des Ministeriums für Innovation und Technologie (ung. Abk. ITM) ändert sich die Zusammensetzung des Mautgebiets in Ungarn.
Wir informieren unsere Kunden, dass die Funktion Bußgeldwarnung aus technischen Gründen vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Nach der erfolgreichen Testperiode im Sommer hat die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG über die Einführung und Annahme von drei weiteren Treibstoffkarten entschieden. Die Kunden der NMgD AG können ihren Mautzahlungspflichten ab September auch mit DKV-, Eurowag- und Reload-Karten nachkommen.