Änderungen im E-Maut-System

Die Verordnung des Technologie- und Industrieministers Nr. 19/2022. (IX. 19.) TIM über die Änderung einzelner ministerieller Verordnungen im Zusammenhang mit der Mautzahlung änderte die Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) NFM über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen. Im Sinne dessen ändert sich die Höhe der Maut ab 15. Oktober 2022.

Änderungen im E-Maut-System HU-GO ab 1. Januar 2022

Die Verordnung Nr. 61/2021 (XII. 22.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie hat die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen modifiziert.

Preisänderung der E-Maut ab 1. Januar 2022

Aufgrund der Festlegungen in der Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlende und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionale Gebühr gestalten sich die Preise im E-Maut-System ab 1. Januar 2022 wie folgt:

Änderungen im E-Maut-System HU-GO

Das Gesetz Nr. LXVII von 2013 über die für die Nutzung der Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen zu zahlenden und zur zurückgelegten Wegstrecke proportionalen Gebühren wurde in mehreren Punkten geändert. Die Änderungen treten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.

Vertrag zwischen der ITineris Informatikai Kft. und der Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG erlischt

Die ITineris Informatikai Kft. kündigte zum 21. Juni 2021 ihren Einzelvertrag zur Datenleistung, den sie am 17. Juni 2013 mit der Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) geschlossen hatte.