E-Maut: Regelmäßigen Bußgeldern ist einfach vorzubeugen

Immer mehr Transportunternehmen benutzen die kostenlos verfügbaren Dienstleistungen der Nationalen Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG, die Bußgeldwarnung und die Information über den niedrigen Kontostand. Die beiden Funktionen erweisen sich sehr hilfreich bei der richtigen Nutzung der Boardgeräte und der Vorbeugung von Bußgeldern. Und mit der ab dem 12. November 2017 gültigen Änderung der Regelungen bezüglich Bußgeldverfahren bei unberechtigter Straßennutzung gewinnen sie noch mehr an Bedeutung.

Streckentickets sind ab jetzt auch auf Bulgarisch, Serbisch und Slowenisch erhältlich

Die Liste der Sprachen, in denen die Dienstleistungen mithilfe der Routenplanungsgeräte, der sogenannten Kiosks an den Verkaufsstellen des streckenabhängigen elektronischen Mautsystems HU-GO zugänglich sind, wurde um drei neue Sprachen erweitert. Die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG beschloss die Erweiterung des Sprachpakets aufgrund der Mautbuchungsstatistiken der ausländischen Straßenbenutzer. Die bulgarischen, serbischen und slowenischen Transportunternehmen vertreten nämlich seit Jahren einen großen Anteil der Käufer von Streckentickets.

Neue kundenfreundliche Verbesserungen im E-Maut-System

Die NÚSZ Zrt. führt für das elektronische, streckenabhängige HU-GO-Mautzahlungssystem zwei wichtige Änderungen ein. Zum einen wird der Mindestwert für die Benachrichtigungsfunktion zum Niedrigguthaben zentral bei 6.000 HUF festgelegt, wodurch die Gesellschaft eine Verminderung der Bußgeldfälle erreichen möchte. Zum anderen macht sie möglich, dass registrierte Nutzer eine Telefonnummer für die jeweiligen Fahrzeuge angeben können, wodurch sie bei einem Defekt der Onboard-Unit oder bei anderen technischen Problemen den Fahrer des Fahrzeugs informieren kann.

Die NMGD AG hat mit dem 4. April die Registrierung von gesperrten Boardgeräten eingeführt

Mit ein wenig Achtsamkeit können Strafen im Zusammenhang mit der E-Maut vermieden werden Transportunternehmen, die die Mautbuchung im Rahmen des streckenabhängigen elektronischen Mautsystems HU-GO mithilfe eines Boardgeräts (OBU) durchführen, müssen ab dem 4. April noch mehr Acht geben. Gemäß Rechtsnorm wurde die Registrierung von gesperrten Boardgeräten eingeführt. Diejenigen Boardgeräte (OBU) werden registriert, die wegen mangelnder Deckung nicht zur ordnungsgemäßen Funktion geeignet sind. Das System der Sanktionen wird nicht geändert, mit ein wenig Achtsamkeit können Strafen im Zusammenhang mit der E-Maut weiterhin vermieden werden.

Öffnungszeiten unserer Kundendienstbüros an den Feiertagen

in Zeitraum zwischen 15. Oktober und 1. November 2016