Einführung der Funktion Bußgeldwarnung für den Schutz der Transportunternehmen

Am 15. Juli 2015 wurde das streckenabhängige elektronische Mautsystem HU-GO um eine neue Dienstleistung erweitert. Dank der effektiven Mitwirkung der Interessenvertretungen wurde den Interessen der Transportunternehmen entsprechend die Funktion Bußgeldwarnung eingeführt. Das Ziel der auch international einzigartigen Funktion, die Transportunternehmen zu schützen, die im guten Glauben einen Fehler begangen haben. Die Benachrichtigung per E-Mail weist auf die falschen Einstellungen des Benutzers hin, die vom Kontrollsystem erkannt wurden, so können durch die Kontrolle und Korrektion der Einstellungen bzw. ggf. durch das Aufladen des Guthabens mehrfache Bußgelder vermieden werden.

Diese Entwicklung entstand nach der internen Testphase durch die Mitwirkung der Interessenvertretungen, der Transportunternehmen, der Mautmanager sowie der Ungarischen Öffentlichen Straße Non-profit AG. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit der Partner wurde im Mai 2015 die zweite Testphase erfolgreich abgeschlossen, und nach Abstimmung mit dem Gesetzgeber, dem Ministerium für Nationale Entwicklung sowie der Polizeibehörde, die die unberechtigte Straßenbenutzung im E-Maut-System sanktioniert, steht den Transportunternehmen, die im HU-GO-System registriert haben, ab dem 15. Juli diese neue Funktion zur Verfügung.

Durch die Funktion Bußgeldwarnung wird den im HU-GO-System registrierten Benutzern an die von ihnen angegebenen E-Mail-Adressen eine Warnung geschickt, wenn das Kontrollsystem eine unberechtigte Straßenbenutzung feststellt oder vermutet. Es ist zu beachten, dass das Warnungssystem zwecks Erfüllung der einschlägigen Rechtsvorschriften die Bußgeldordnung nicht ändert, und die mit der unberechtigten Straßenbenutzung zusammenhängenden Angaben im Rahmen des geschlossenen Kontrollsystems der Behörde übergeben werden.

Die Funktion Bußgeldwarnung kann in HU-GO von den registrierten Benutzern unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob sie ihre Gebührenpflicht durch den Erwerb des Streckentickets oder mit der Benutzung eines Boardgeräts erfüllen. Die Funktion Bußgeldwarnung ist grundsätzlich als inaktiv eingestellt. Bei Bedarf ist die Funktion von den registrierten Benutzern zu aktivieren.

Es ist empfehlenswert, gleichzeitig die wichtigsten Informationen ins Gedächtnis zu rufen, die dabei helfen, Bußgelder im Zusammenhang mit der E-Maut zu vermeiden. Diejenigen, die mit einem Streckenticket die Straßen benutzen wollen, müssen das Ticker vor Beginn der Straßennutzung kaufen. Das Streckenticket ist erst nach erfolgter Zahlung gültig. Das in eine Richtung gekaufte Streckenticket gewährt ausschließlich für die geplante Route – in eine Richtung – eine einmalige Straßennutzungsberechtigung. Wer die Mautbuchung mit dem Boardgerät (OBU) durchführt, muss neben der Kontrolle der Richtigkeit der in das HU-GO-System eingegebenen Angaben (Kennzeichen, Ländercode, Achsenzahl, Umwelteinstufung) auch darauf achten, dass das Boardgerät eingeschaltet ist und richtig funktioniert sowie dass auf dem Guthabenkonto der für die Fahrt notwendige Betrag vorhanden ist.

Wir hoffen, mit der Dienstleistung Bußgeldwarnung das ordnungsgemäße Verhalten im Zusammenhang mit der Zahlung der E-Maut und gleichzeitig den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der ordnungsgemäß handelnden Transportunternehmen zu unterstützen.