E-Maut: Änderungen des Mautgebiets

Ab dem 1. September 2018 werden mehrere Punkte der Ministerialverordnung über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßenabschnitte geändert.

Das Hauptziel der Einführung des Änderungspakets betreffend das HU-GO-System für LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist, die in letzter Zeit im ungarischen Straßennetz erfolgten Änderungen auch in der Rechtsnorm zu berücksichtigen. Aufgrund der 2018 gebauten und übergebenen neuen Straßen, Straßenabschnitte und Knotenpunkte mussten in mehreren Bereichen des Mautgebiets neue elementare Straßenabschnitte eingeführt, neue Abschnittsgrenzen bestimmt und die Straßenführung korrigiert werden.

Die Änderungen betrafen folgende Straßen:

  • Hauptstraße 3
  • Hauptstraße 4
  • Hauptstraße 5
  • Hauptstraße 8
  • Hauptstraße 14
  • Hauptstraße 15
  • Hauptstraße 21
  • Hauptstraße 36
  • Hauptstraße 40
  • Hauptstraße 41
  • Hauptstraße 45
  • Hauptstraße 472
  • Hauptstraße 47
  • Hauptstraße 53
  • Hauptstraße 62
  • Hauptstraße 77
  • Hauptstraße 85
  • Hauptstraße 86
  • Hauptstraße 445
  • Hauptstraße 471
  • Hauptstraße 813

Vor diesem Hintergrund wird die Anlage 1 der Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen in insgesamt 130 Punkten geändert. Dementsprechend werden ab dem 1. September 2018 die Anzahl bzw. die Länge der elementaren Straßenabschnitte des Mautgebiets im streckenabhängigen elektronischen Mautsystem von 2449 auf 2462 bzw. von 6864 km auf 6880 km geändert.

Die geänderte Anlage 1 der Verordnung kann hier eingesehen werden>>.