Die häufigsten Fehler im Zusammenhang mit der E-Maut

Bitte lesen Sie die häufigsten Fehler, die von Benutzern begangen werden, sorgfältig durch und achten Sie bitte auf diese bie der Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen Straßennetzes.  

  • Bei Bezahlung der Maut über den Kauf eines Streckentickets ist die Mautgebühr in jedem Fall vor der Auffahrt auf den gebührenpflichtigen Straßenabschnitt zu entrichten. Bei Buchung der Maut über das Boardgerät erfolgt die Buchung zwar automatisch, aber Sie sollten dennoch überprüfen, ob das Boardgerät eingeschaltet und funktionstüchtig ist, und auf der im HU-GO-System geführten Rechnung das für die Fahrt erforderliche Guthaben sicherstellen.
  • Sollten Sie wegen Fahrbahnarbeiten oder wegen eines Unfalls von der geplanten Route umgeleitet werden, fällt für die Umleitung keine zusätzliche Maut an. Die Mautbefreiung gilt jedoch nur für die als Umleitung ausgewiesene Route. Sollten Sie diese Umleitungsroute verlassen und andere gebührenpflichtige Strecken in Anspruch nehmen, oder bei der ersten Möglichkeit nicht auf die ursprüngliche Route zurückkehren, gilt dies als unberechtigte Straßenbenutzung.
  • Bei Bezahlung der Maut über den Kauf eines Streckentickets berechtigt Sie das Ticket erst nach erfolgter Zahlung zur Straßenbenutzung. Der am KIOSK ausgedruckte Streckenplan ist vor der Straßennutzung an der Kasse zu bezahlen. Mit der Straßennutzung kann im Falle der online erfolgten Routenplanung nach Bezahlung des Tickets als registrierter Benutzer über die im Hu-Go-System geführte Rechnung und im Falle von ad-hoc gekauften Einzelstreckentickets nach Bestätigung der erfolgreichen Bankkartenzahlung begonnen werden. Für Sie als Benutzer ist außerdem wichtig zu wissen, dass die Gültigkeitsdauer von (ad-hoc gekauften) Einzelstreckentickets bereits ab der Bezahlung des Tickets beginnt. Der Vorverkauf ist nur für auf der Webseite registrierte Benutzer möglich.
  • Nutzer von Boardgeräten haben darauf zu achten, dass in ihrem HU-GO-Benutzerkonto oder im Boardgerät stets die aktuelle Achsenzahl angegeben ist (z. B. bei An- bzw. Abkoppelung von Anhängern). Auch die richtige Angabe der Umweltschutzkategorie ist sehr wichtig.
  • Bei Erwerb der Straßennutzungsberechtigung empfiehlt es sich, noch vor der Zahlung zu überprüfen, dass das Kennzeichen und der zugehörige Länderkode korrekt angegeben sind. Im elektronischen Mautsystem besteht keine Möglichkeit zur Korrektur von fehlerhaft angegebenem Kennzeichen und Länderkode, um von einem Bußgeld zu befreien.
  • Das Streckenticket gewährt ausschließlich für die geplante Route in eine Richtung eine einmalige Straßennutzungsberechtigung. Bitte achten Sie bei der Routenplanung auf die korrekte Angabe des Abfahrtsortes, der Zwischenziele und des Zielortes.
  • Das Streckenticket gewährt ausschließlich für die geplante Route eine Straßennutzungsberechtigung. Gemäß den einschlägigen Rechtsnormen kann das Kontrollsystem auch dann keine Kulanz walten lassen, wenn der Beförderer anstelle der Autobahn die parallel verlaufende und günstigere Hauptstraße befährt.
  • Das Streckenticket gewährt ausschließlich für die geplante Route eine Straßennutzungsberechtigung; es ist nicht möglich, von der ausgewiesenen und im Voraus bezahlten Route abzuweichen. Gemäß den einschlägigen Rechtsnormen kann das Kontrollsystem auch dann keine Kulanz walten lassen, wenn der Beförderer anstelle der Autobahn die parallel verlaufende und günstigere Hauptstraße befährt.
  • Als nicht registrierter Benutzer gekaufte Tickets sind vom Zeitpunkt des Kaufs bis zum Ende des folgenden Kalendertages gültig; eine Rückgabe ist nicht möglich. Als registrierter Benutzer (im Falle von gut planbaren Frachtaufträgen) können Sie Ihr Ticket auch im Vorverkauf innerhalb von 30 Kalendertagen vor Beginn der Straßennutzung erwerben. Dieses Ticket ist von 00 Uhr des Anfangstages bis 24 Uhr des Folgetages gültig. Auf diese Weise gekaufte Tickets können bis 24 Uhr des Tages vor Gültigkeitsbeginn der geplanten Straßennutzung zurückgegeben werden.
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