Bestrafung

Im Rahmen des E-Mautsystems HUGO unterstütz die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) die Kontrolltätigkeit mithilfe von fest installierten Kontrollbrücken und mobilen Kontrollfahrzeugen. Die Mautkontrolle erfolgt 24 Stunden am Tag und das System stellt von einem Fahrzeug sofort fest, ob es über eine gültige Straßennutzungsberechtigung verfügt.

Die unberechtigte Straßennutzung wird mit Verwaltungsstrafe geahndet, die von der Behörde auferlegt wird. Die Ahndung erfolgt bei lokaler Kontrolle durch Anhalten des Fahrzeugs bzw. nach dem Grundsatz der objektiven Haftung. 

Die diesbezügliche geänderte Rechtsnorm (Regierungsverordnung Nr. 410/2007.) berücksichtigt bei der unberechtigten Straßennutzung die zeitliche Dimension der Unrechtmäßigkeit, und stellt die Höhe des Bußgeldes nach drei Zeitspannen fest. Damit wird ermöglicht, dass der Straßenbenutzer den Fehler kurzfristig nach der Wahrnehmung korrigieren kann und so von der Zahlung eines höheren Bußgeldes befreit wird. Dabei erweist sich die Funktion Bußgeldwarnung von HU-HO als hilfreich. Mit der Aktivierung der Funktion erhält der Benutzer im Fall einer unberechtigten Straßennutzung sofort eine Warnung aus dem Kontrollsystem der NMGD AG. 

Die geänderte Verordnung teilt die Bußgeldbeträge in drei verschiedene Kategorien je nachdem, ob innerhalb von 8 Stunden nach der ersten Wahrnehmung der unberechtigten Straßenbenutzung weitere Regelverletzungen begangen werden. Dementsprechend kann der Straßenbenutzer mit folgenden Bußgeldbeträgen rechnen: 

  • niedriger Bußgeldbetrag – wenn nach der Wahrnehmung der unberechtigten Straßennutzung die Regeln nicht oder nur innerhalb von zwei Stunden danach verletzt werden
  • normaler Bußgeldbetrag – wenn in dem Zeitraum zwischen der 2. und 4. Stunde nach der Wahrnehmung der ersten unberechtigten Straßennutzung die Regeln wieder verletzt werden, nach der 4. Stunde jedoch nicht mehr
  • hohen Bußgeldbetrag – wenn in dem Zeitraum zwischen der 4. und 8. Stunde nach der Wahrnehmung der ersten unberechtigten Straßennutzung die Regeln wieder verletzt werden 

Die Bußgeldbeträge je nach Fahrzeugkategorie, Art der Regelverletzung und der Zeitspanne sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: 

Fahrzeugkategorie

0-120 Minuten nach dem das Bußgeld auslösenden Ereignis

121-240 Minuten nach dem das Bußgeld auslösenden Ereignis

241-480 Minuten nach dem das Bußgeld auslösenden Ereignis

Unterlassung der Mautzahlung vor Beginn der Straßenbenutzung (§ 14 Punkt a) des Mautgesetzes)

J2

30 000 HUF

90 000 HUF

140 000 HUF

J3

35 000 HUF

100 000 HUF

150 000 HUF

J4

40 000 HUF

110 000 HUF

165 000 HUF

Mautbuchung für eine niedrigere als die tatsächliche Gebühren- oder Umweltschutzkategorie (§ 14 Punkt b) des Mautgesetzes)

J2

24 000 HUF

72 000 HUF

110 000 HUF

J3

28 000 HUF

80 000 HUF

120 000 HUF

J4

36 000 HUF

88 000 HUF

135 000 HUF

Das Boardgerät ist im Zeitpunkt der Straßennutzung im Register der gesperrten Boardgeräte enthalten (§ 14 Punkt c) des Mautgesetzes)

J2

30 000 HUF

90 000 HUF

140 000 HUF

J3

35 000 HUF

100 000 HUF

150 000 HUF

J4

40 000 HUF

110 000 HUF

165 000 HUF