Im Rahmen des E-Mautsystems HUGO unterstütz die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG (NMGD AG) die Kontrolltätigkeit mithilfe von fest installierten Kontrollbrücken und mobilen Kontrollfahrzeugen. Die Mautkontrolle erfolgt 24 Stunden am Tag und das System stellt von einem Fahrzeug sofort fest, ob es über eine gültige Straßennutzungsberechtigung verfügt.
Die unberechtigte Straßennutzung wird mit Verwaltungsstrafe geahndet, die von der Behörde auferlegt wird. Die Ahndung erfolgt bei lokaler Kontrolle durch Anhalten des Fahrzeugs bzw. nach dem Grundsatz der objektiven Haftung.
Die diesbezügliche geänderte Rechtsnorm (Regierungsverordnung Nr. 410/2007.) berücksichtigt bei der unberechtigten Straßennutzung die zeitliche Dimension der Unrechtmäßigkeit, und stellt die Höhe des Bußgeldes nach drei Zeitspannen fest. Damit wird ermöglicht, dass der Straßenbenutzer den Fehler kurzfristig nach der Wahrnehmung korrigieren kann und so von der Zahlung eines höheren Bußgeldes befreit wird. Dabei erweist sich die Funktion Bußgeldwarnung von HU-HO als hilfreich. Mit der Aktivierung der Funktion erhält der Benutzer im Fall einer unberechtigten Straßennutzung sofort eine Warnung aus dem Kontrollsystem der NMGD AG.
Die geänderte Verordnung teilt die Bußgeldbeträge in drei verschiedene Kategorien je nachdem, ob innerhalb von 8 Stunden nach der ersten Wahrnehmung der unberechtigten Straßenbenutzung weitere Regelverletzungen begangen werden. Dementsprechend kann der Straßenbenutzer mit folgenden Bußgeldbeträgen rechnen:
Die Bußgeldbeträge je nach Fahrzeugkategorie, Art der Regelverletzung und der Zeitspanne sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Fahrzeugkategorie | 0-120 Minuten nach dem das Bußgeld auslösenden Ereignis | 121-240 Minuten nach dem das Bußgeld auslösenden Ereignis | 241-480 Minuten nach dem das Bußgeld auslösenden Ereignis |
Unterlassung der Mautzahlung vor Beginn der Straßenbenutzung (§ 14 Punkt a) des Mautgesetzes) | |||
J2 | 30 000 HUF | 90 000 HUF | 140 000 HUF |
J3 | 35 000 HUF | 100 000 HUF | 150 000 HUF |
J4 | 40 000 HUF | 110 000 HUF | 165 000 HUF |
Mautbuchung für eine niedrigere als die tatsächliche Gebühren- oder Umweltschutzkategorie (§ 14 Punkt b) des Mautgesetzes) | |||
J2 | 24 000 HUF | 72 000 HUF | 110 000 HUF |
J3 | 28 000 HUF | 80 000 HUF | 120 000 HUF |
J4 | 36 000 HUF | 88 000 HUF | 135 000 HUF |
Das Boardgerät ist im Zeitpunkt der Straßennutzung im Register der gesperrten Boardgeräte enthalten (§ 14 Punkt c) des Mautgesetzes) | |||
J2 | 30 000 HUF | 90 000 HUF | 140 000 HUF |
J3 | 35 000 HUF | 100 000 HUF | 150 000 HUF |
J4 | 40 000 HUF | 110 000 HUF | 165 000 HUF |