Änderungen im E-Maut-System HU-GO ab 1. Januar 2022

Die Verordnung Nr. 61/2021 (XII. 22.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie hat die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen modifiziert.

Aufgrund der Verordnung werden im E-Maut-System HU-GO unter anderem der Abschnitt der Autostraße M4 zwischen Abony und Törökszentmiklós-West, der Abschnitt der Autobahn M30 zwischen Miskolc-Nord und Tornyosnémeti, der Abschnitt der Autostraße M44 zwischen Lakitelek und Tiszakürt, der Abschnitt der Autostraße M76 zwischen Balatonszentgyörgy und Keszthely-Fenékpuszta, der Abschnitt der Autostraße M80 zwischen Körmend und Szentgotthárd-Rábafüzes sowie der Abschnitt der Autostraße M85 zwischen Sopron-Ost und Sopron-Nord mautpflichtig. Die Verordnungsänderung wir auch bei der Mautpflicht mehrerer Hauptstraßenabschnitte eine Veränderung mit sich bringen.

Eine genaue Information über die im System mautpflichtigen Straßen und Straßenabschnitte findet sich in der Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM des Ministers für Innovation und Technologie, die ab 1. Januar 2022 gültig ist.