Änderungen im E-Maut-System HU-GO

Die Verordnung Nr. 41/2020 (XI. 13.) ITM des Ministers für Innovation und Technologie ändert die Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM über die Höhe der Straßenmaut und die mautpflichtigen Straßen.

Anhand der Verordnung werden im elektronischen Mautsystem HU-GO unter anderem der Abschnitt der Autobahn M4 zwischen der Autobahn M35 und der Grenze bei Nagykereki, der Abschnitt der Schnellstraße M25 zwischen Maklár und Eger-Süd, der Abschnitt der Schnellstraße M44 zwischen Kondoros und Békéscsaba sowie der erste, fast 5 km lange Abschnitt der Schnellstraße M76 mautpflichtig. Die Verordnungsänderung wir auch bei der Mautpflicht mehrerer Hauptstraßenabschnitte eine Veränderung mit sich bringen.

Eine genaue Information über die mautpflichtigen Straßen und Straßenabschnitte im System ist in der Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) NFM nachlesbar, die ab dem 16. November 2020 gültig ist.