Ab Montag gilt die zweistufige Authentifizierung

Die NMgD AG ist eines der ersten staatlichen Unternehmen, die die EU-Verordnung erfüllen.

Ab Montag tritt bei der Nationale Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG die zweistufige Authentifizierung in Kraft. Die NMgD AG gilt somit als Vorreiter unter den staatlichen Unternehmen, indem sie diese Lösung auf ihren Webseiten (ematrica.nemzetiutdij.hu bzw. hu-go.hu) bei Kartenzahlungen beim Kauf von E-Vignetten bzw. E-Maut implementiert.

Der Sinn der zweistufigen Authentifizierung besteht darin, dass der Kunde neben den gewöhnlichen Kartendaten (Name, Kartennummer, Ablauf, CVC/CVV-Code) auch einen Bestätigungscode eingeben muss, der von der Bank an die zu der Karte gehörende Telefonnummer zwecks zweistufiger Authentifizierung zugeschickt wird. Die Kunden können mit diesem Code die an den Online-Oberflächen der NMgD AG eingeleiteten elektronischen Zahlungen abschließen. Es ist wichtig, dass die Kunden die Handy-Nummer benutzen, die auch bei ihrer Bank registriert ist. Andernfalls werden sie die SMS der Bank mit dem Bestätigungscode nicht erhalten und den Kauf nicht abschließen können. Es ist also empfehlenswert, die Bankkarte und die Telefonnummer bei der Bank zu prüfen.

Die für alle Beteiligten vorteilhafte zweistufige Authentifizierung nimmt nur einige Sekunden in Anspruch. Sie ist vorteilhaft einerseits für die Kartenbesitzer, da ihre Kartendaten nicht missbraucht werden und sie Betrügern nicht zum Opfer fallen können und andererseits für die Dienstleister, da sie den missbrauchsverdächtigen finanziellen Transaktionen und den diesbezüglichen Kundenbeanstandungen vorbeugen können.

Im Sinne der Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission ist in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 14. September 2019 eine zweistufige Authentifizierung bei Online-Kartentransaktionen zu implementieren.